Betriebliche Altersvorsorge
- Entgeltumwandlung
- Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen
- Arbeitgeberzuschuss (mindestens 15 % verpflichtender Zuschuss)
- Freiwillige Arbeitgeberleistungen

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Daher sind Arbeitgeber verpflichtet, diese Möglichkeit anzubieten. Doch nicht nur Ihre Mitarbeitenden profitieren davon – auch für Sie als Arbeitgeber ergeben sich Vorteile. Durch die Entgeltumwandlung können sich Einsparungen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ergeben.
steuerlich abzugsfähig und sozialversicherungsfrei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
Arbeitnehmerseite
Der Arbeitnehmer erhält nur 56,28 € weniger Netto.
Als Arbeitgeber entscheiden Sie, mit welchem Partner Sie zusammenarbeiten möchten. Wir bieten Ihnen dabei einen kompletten Service: Wir beraten Ihre Mitarbeitenden, führen zusätzliche Informationsveranstaltungen durch und unterstützen bei der Einbindung in Gehaltsabrechnungen sowie bei Fragen an den Steuerberater. Wenn Sie sich für uns als bAV-Partner entscheiden, unterstützen wir auch die Übertragung bereits bestehender Verträge.
Ja, seit 2022 ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % der Entgeltumwandlung gesetzlich vorgeschrieben.
Ja! Auch Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer können von den Vorteilen einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren und von diesem Rendite-Turbo profitieren.