Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

  • Entgeltumwandlung
  • Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Arbeitgeberzuschuss (mindestens 15 % verpflichtender Zuschuss)
  • Freiwillige Arbeitgeberleistungen

Betriebliche Altersvorsorge

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Daher sind Arbeitgeber verpflichtet, diese Möglichkeit anzubieten. Doch nicht nur Ihre Mitarbeitenden profitieren davon – auch für Sie als Arbeitgeber ergeben sich Vorteile. Durch die Entgeltumwandlung können sich Einsparungen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ergeben.

  • Beiträge gelten als Betriebsausgaben

    steuerlich abzugsfähig und sozialversicherungsfrei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben

  • Minimaler Verwaltungsaufwand

  • Fondsgebundene Versicherungslösung mit Garantie

Beispielrechnung für eine betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmerseite

  • Arbeitnehmer*in Steuerklasse I | 2.250,00 € Brutto | 30 Jahre alt
  • Entgeltumwandlung 100,00 € vom Brutto
  • 15 % Arbeitgeberzuschuss 15,00 €
  • insgesamt 115,00 € monatlicher Beitrag

Der Arbeitnehmer erhält nur 56,28 € weniger Netto.

Wir freuen uns über deine Nachricht.

Kontaktformular

Sind Sie bereits Kunde?

Deine Ansprechpartner

Häufige Fragen

Meine Mitarbeitenden haben bereits Verträge bei anderen Versicherern – können diese übertragen werden?

Als Arbeitgeber entscheiden Sie, mit welchem Partner Sie zusammenarbeiten möchten. Wir bieten Ihnen dabei einen kompletten Service: Wir beraten Ihre Mitarbeitenden, führen zusätzliche Informationsveranstaltungen durch und unterstützen bei der Einbindung in Gehaltsabrechnungen sowie bei Fragen an den Steuerberater. Wenn Sie sich für uns als bAV-Partner entscheiden, unterstützen wir auch die Übertragung bereits bestehender Verträge.

Muss ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden?

Ja, seit 2022 ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % der Entgeltumwandlung gesetzlich vorgeschrieben.

Kann ich als Gesellschafter-Geschäftsführer eine bAV abschließen?

Ja! Auch Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer können von den Vorteilen einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren und von diesem Rendite-Turbo profitieren.